Für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung werden umfassende Daten benötigt.
Einen Teil der Datengrundlage bilden Daten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen. Das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz des Bundes bildet die Grundlage zur Übermittlung bestimmter Informationen aus den elektronisch geführten Kehrbüchern zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung an die Kommunen.

Die Landesregierung und der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks Nordrhein-Westfalen organisieren dies über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW). Diese Art der Datenübermittlung ermöglicht den Kommunen auf sicherem Weg, strukturierte Daten zu erhalten, die in die Wärmeplanung vor Ort einfließen können.

Die Kehrdaten können von den Bezirksschornsteinfeger*innen in der gesetzlich geforderten Form aus deren Software exportiert und über WSP.NRW an die Kommunen übermittelt werden. 

Hier geht es zum Onlinedienst Übermittlung der Kehrbuchdaten zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung auf dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW. 

Rechtsgrundlagen

Wärmeplanungsgesetz des Bundes