Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung stellt den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen sicher. Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügen Kinder bzw. Eltern jedoch über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 EUR, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Anspruch auf Grundsicherung
haben Personen, die
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- die Regelaltersgrenze erreicht haben oder
- das 18. Lebensjahr vollendet und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (diese Prüfung erfolgt durch den Rentenversicherungsträger)
und
- die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
- aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen mit dem nicht getrennt lebenden Partner bzw. der nicht getrennt lebenden Partnerin
bestreiten können.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen:
- Allgemeine Tipps und Beratung für pflegende Anhörige präsentiert der Digitale Wegweiser ANNA des Landes NRW
- Eine konkrete Pflege- und Wohnberatung bietet der Kreis Warendorf. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Kreises Warendorf
Rechtsgrundlagen
Amt/Fachbereich
Fachbereich 3 "Ordnung und Soziales"