Sondernutzung von Straßen
Wer öffentlichen Verkehrsraum (hierzu zählen auch Parkflächen und Gehwege) für private Zwecke in Anspruch nehmen will, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis sowie gegebenenfalls einer straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung durch den Kreis Warendorf.
Die Sondernutzung kann z.B. sein:
- Lagern von Baumaterialien
- Aufstellen eines Containers
- Aufbau eines Gerüstes auf dem Gehweg
- Aufhängen von Plakattafeln an Straßenlaternen
Kosten
- 32 EUR