Für die Aufgrabung einer öffentlichen Verkehrsfläche ist nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eine "Genehmigung zum Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze" (Aufbruchgenehmigung) durch den Straßenbaulastträger erforderlich.

Ein Antrag auf Aufbruchgenehmigung muss für Baumaßnahmen gestellt werden, die ganz oder teilweise im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden. Zum Beispiel für die Verlegung von Versorgungsleitungen oder die Herstellung neuer Grundstückszufahrten. Zusätzlich erforderliche Genehmigungen für die Verkehrssicherung, Denkmalschutz, Kampfmittelabfrage oder anderer Straßenbaulastträger sind gesondert zu beatragen.

Für einen Aufbruch der öffentlichen Verkehrsfläche in Telgte sind nur Fachunternehmen mit einer Eintragung in der Handwerksrolle Straßenbau oder mit einer IHK-Eintragung zugelassen. Der Antragsteller haftet für eventuelle Schäden. Die Aufbruchrichtlinie der Stadt Telgte ist zu beachten.

Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag wird ein Lageplan im Maßstab 1:250 benötigt, in den Angaben über die Lage, Breite, Länge und Tiefe des geplanten Aufbruches sowie das geplante Bauverfahren enthalten sind.

Es werden nur zusammenhänge Trassen bzw. Bauabschnitte genehmigt. Als Orientierung dient eine max. Gesamtlänge von 1.000 m Trassenlänge pro Antrag.

Baumaßnahmen, die aufgrund des Telekommunikationsgesetzes durchgeführt werden, müssen ebenfalls beantragt werden. 

 

Schritt-für-Schritt zur Genehmigung (bitte nutzen Sie ausschließlich die genannten Vordrucke/Assistenten):

  1. Nutzen Sie bitte das Online-Formular unter Onlinedienstleistungen im roten Kasten unten stehend. 
  2. Sie erhalten eine Genehmigung oder Rückmeldung vom Tiefbauamt der Stadt Telgte. Die Prüfung eines Antrages kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen.
  3. Bitte senden Sie min. 5 Arbeitstage vor Baubeginn eine Aufbruchsanzeige an tiefbauamt@telgte.de . Sie finden das erforderliche PDF-Formular rechts unter "Dokumente".
  4. Nach Beenden der Bauarbeiten, senden Sie bitte eine Fertigstellungsanzeige an tiefbauamt@telgte.de . Sie finden das erforderliche PDF-Formular rechts unter "Dokumente".

Verfahrensablauf

Für eine Aufgrabung der öffentlichen Verkehrsfläche ist eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen.  Die Prüfung eines Antrags erfolgt erst, wenn vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen über den Online-Antragsassistenten, sowie alle geforderten Informationen und Anlagen eingereicht werden. Formfreie oder unvollständige Anträge werden ungeprüft abgelehnt.

Vor Durchführung der Maßnahme müssen alle sonstigen erforderlichen Genehmigungen der Stadt Telgte und Dritter erteilt worden sein. Anschließend ist die unter Schritt 3 geforderte Aufbruchsanzeige an die Stadt Telgte zu übersenden. Erst dann darf mit den Ausführungsarbeiten begonnen werden.

Fristen

Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten, stellen Sie den Antrag auf Aufbruchgenehmigung bitte mindestens vier Wochen vor Beginn der Arbeiten.

Eine Aufbruchsanzeige muss bis min. 5 Arbeitstage vor Baubeginn zugesendet werden.

Die Fertigstellungsanzeige sollte umgehend nach Beendigung der Baustelle erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze gemäß der Aufbruchrichtlinie der Stadt Telgte

Für die Aufgrabung einer öffentlichen Verkehrsfläche ist nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eine "Genehmigung zum Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze" (Aufbruchgenehmigung) durch den Straßenbaulastträger erforderlich.

Ein Antrag auf Aufbruchgenehmigung muss für Baumaßnahmen gestellt werden, die ganz oder teilweise im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden. Zum Beispiel für die Verlegung von Versorgungsleitungen oder die Herstellung neuer Grundstückszufahrten. Zusätzlich erforderliche Genehmigungen für die Verkehrssicherung, Denkmalschutz, Kampfmittelabfrage oder anderer Straßenbaulastträger sind gesondert zu beatragen.

Für einen Aufbruch der öffentlichen Verkehrsfläche in Telgte sind nur Fachunternehmen mit einer Eintragung in der Handwerksrolle Straßenbau oder mit einer IHK-Eintragung zugelassen. Der Antragsteller haftet für eventuelle Schäden. Die Aufbruchrichtlinie der Stadt Telgte ist zu beachten.

Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag wird ein Lageplan im Maßstab 1:250 benötigt, in den Angaben über die Lage, Breite, Länge und Tiefe des geplanten Aufbruches sowie das geplante Bauverfahren enthalten sind.

Es werden nur zusammenhänge Trassen bzw. Bauabschnitte genehmigt. Als Orientierung dient eine max. Gesamtlänge von 1.000 m Trassenlänge pro Antrag.

Baumaßnahmen, die aufgrund des Telekommunikationsgesetzes durchgeführt werden, müssen ebenfalls beantragt werden. 

 

Schritt-für-Schritt zur Genehmigung (bitte nutzen Sie ausschließlich die genannten Vordrucke/Assistenten):

  1. Nutzen Sie bitte das Online-Formular unter Onlinedienstleistungen im roten Kasten unten stehend. 
  2. Sie erhalten eine Genehmigung oder Rückmeldung vom Tiefbauamt der Stadt Telgte. Die Prüfung eines Antrages kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen.
  3. Bitte senden Sie min. 5 Arbeitstage vor Baubeginn eine Aufbruchsanzeige an tiefbauamt@telgte.de . Sie finden das erforderliche PDF-Formular rechts unter "Dokumente".
  4. Nach Beenden der Bauarbeiten, senden Sie bitte eine Fertigstellungsanzeige an tiefbauamt@telgte.de . Sie finden das erforderliche PDF-Formular rechts unter "Dokumente".
Aufgrabung, Sondernutzungserlaubnis, öffentliche Verkehrsfläche, Straßenaufbruch, Straßennutzung, Baustelle, Gehwegabsenkung, Grundstückszufahrt https://serviceportal.telgte.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/28560/show
Tiefbau/Umwelt
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