Bewertung von Grundstücken und Immobilien
Die Ermittlung von Grundstückswerten nehmen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung nach dem Baugesetzbuch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse wahr.
Für das gesamte Kreisgebiet und somit auch für die Stadt Telgte erstellt der Gutachterausschuss des Kreises Warendorf jährlich einen Bericht über die Entwicklung des Grundstücksmarktes.
Auf örtlicher Ebene werden darüber hinaus so genannte Bodenrichtwertkarten erstellt. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands (z. B. erschließungsbeitragspflichtiges oder erschließungsbeitragsfreies Bauland). Die Ermittlung von Bodenrichtwerten dient vor allem der Transparenz des Bodenmarktes insbesondere für private, wirtschaftliche und rechtliche Belange.
Weitere Aufgaben des Gutachterausschusses sind im Wesentlichen:
- Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert unbebauter und bebauter Grundstücke
- Erstellung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (z. B. im Falle einer Enteignung)
- Erstellung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Erteilung von Auskünften über Bodenrichtwerte
Die zurzeit für die Stadt Telgte geltenden Bodenrichtwerte können online unter www.boris.nrw.de abgefragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Kreis Warendorf oder bei der rechts stehenden Ansprechperson.