Überweisungen 

Verwenden Sie bitte den vorbereiteten Überweisungsträger, sofern ein solcher dem Leistungsbescheid oder der Zahlungsaufforderung beigefügt ist. Bis auf Ihre Bankverbindung und Ihre Unterschrift enthält der Überweisungsträger bereits alle erforderlichen Daten. Das erleichtert Ihnen und uns die Arbeit, denn wir können den Betrag schnell und richtig verbuchen. Wollen Sie eigene Überweisungsträger verwenden oder per Online-Banking bezahlen? Dann geben Sie bitte als Verwendungszweck das Kassenzeichen an. Sie finden es sowohl auf der Zahlungsaufforderung als auch im Leistungsbescheid.
Bankverbindungen der Stadt Telgte:

  • Sparkasse Münsterland Ost                               
    BIC: WELADED1MST
    IBAN: DE77 4005 0150 0060 0002 54

  • Volksbank im Münsterland eG                            
    BIC: GENODEM1IBB
    IBAN: DE69 4036 1906 3500 0019 00

Lastschriftverfahren

Selbstverständlich können Sie auch jederzeit am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen. Dazu füllen Sie bitte das entsprechende PDF-Formular unter "Dokumente" unten rechts aus. 

Sie können Ihre Zahlungen einfach und bequem mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren erledigen. Besonders für wiederkehrende Zahlungen ist dieses Verfahren zu empfehlen. Sie erteilen der Stadtkasse Telgte dabei die Ermächtigung, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Bankkontos einzuziehen.

Sie ersparen sich dadurch

  • die lästige Überwachung von Zahlungsterminen
  • umständliches Ausfüllen von Überweisungsformularen
  • zeitraubende Wege zu Ihrem Geldinstitut
  • Anpassung von möglicherweise bestehenden Daueraufträgen bei Änderung der Überweisungsbeträge
  • Kosten für diese Daueraufträge

Sie erleichtern uns

  • eine ansonsten arbeits- und zeitaufwändige Buchung der Einzahlung
  • eventuelle Nachforschungsarbeiten bei unzureichenden Verwendungszweckangaben
  • eine rationelle Abwicklung von Zahlungsvorgängen

Jede Abbuchung können Sie auf dem Kontoauszug Ihrer Bank oder Sparkasse nachvollziehen. Sind Sie der Meinung, dass Abbuchungen zu Unrecht erfolgt sind, können Sie diese rückgängig machen. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen sind solche Rückbelastungen innerhalb von 8 Wochen nach dem Belastungsdatum möglich. Sie gehen also kein Risiko ein. Zuvor sollten Sie sich jedoch mit der Stadtkasse zwecks Klärung in Verbindung setzen. Wenn Sie jetzt von den Vorteilen des Lastschriftverfahrens überzeugt sind, sollten auch Sie Ihre Zahlungen per Lastschrift einziehen lassen. 
Sie müssen dafür nur der Stadt Telgte ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Ein entsprechendes Formular ist als PDF-Datei beigefügt. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und ausgedruckt haben, unterschreiben Sie dies bitte und senden es im Original an die Stadt Telgte.

Bankverbindungen der Stadt Telgte

Überweisungen 

Verwenden Sie bitte den vorbereiteten Überweisungsträger, sofern ein solcher dem Leistungsbescheid oder der Zahlungsaufforderung beigefügt ist. Bis auf Ihre Bankverbindung und Ihre Unterschrift enthält der Überweisungsträger bereits alle erforderlichen Daten. Das erleichtert Ihnen und uns die Arbeit, denn wir können den Betrag schnell und richtig verbuchen. Wollen Sie eigene Überweisungsträger verwenden oder per Online-Banking bezahlen? Dann geben Sie bitte als Verwendungszweck das Kassenzeichen an. Sie finden es sowohl auf der Zahlungsaufforderung als auch im Leistungsbescheid.
Bankverbindungen der Stadt Telgte:

  • Sparkasse Münsterland Ost                               
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  • Volksbank im Münsterland eG                            
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    IBAN: DE69 4036 1906 3500 0019 00

Lastschriftverfahren

Selbstverständlich können Sie auch jederzeit am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen. Dazu füllen Sie bitte das entsprechende PDF-Formular unter "Dokumente" unten rechts aus. 

Sie können Ihre Zahlungen einfach und bequem mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren erledigen. Besonders für wiederkehrende Zahlungen ist dieses Verfahren zu empfehlen. Sie erteilen der Stadtkasse Telgte dabei die Ermächtigung, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Bankkontos einzuziehen.

Sie ersparen sich dadurch

  • die lästige Überwachung von Zahlungsterminen
  • umständliches Ausfüllen von Überweisungsformularen
  • zeitraubende Wege zu Ihrem Geldinstitut
  • Anpassung von möglicherweise bestehenden Daueraufträgen bei Änderung der Überweisungsbeträge
  • Kosten für diese Daueraufträge

Sie erleichtern uns

  • eine ansonsten arbeits- und zeitaufwändige Buchung der Einzahlung
  • eventuelle Nachforschungsarbeiten bei unzureichenden Verwendungszweckangaben
  • eine rationelle Abwicklung von Zahlungsvorgängen

Jede Abbuchung können Sie auf dem Kontoauszug Ihrer Bank oder Sparkasse nachvollziehen. Sind Sie der Meinung, dass Abbuchungen zu Unrecht erfolgt sind, können Sie diese rückgängig machen. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen sind solche Rückbelastungen innerhalb von 8 Wochen nach dem Belastungsdatum möglich. Sie gehen also kein Risiko ein. Zuvor sollten Sie sich jedoch mit der Stadtkasse zwecks Klärung in Verbindung setzen. Wenn Sie jetzt von den Vorteilen des Lastschriftverfahrens überzeugt sind, sollten auch Sie Ihre Zahlungen per Lastschrift einziehen lassen. 
Sie müssen dafür nur der Stadt Telgte ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Ein entsprechendes Formular ist als PDF-Datei beigefügt. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und ausgedruckt haben, unterschreiben Sie dies bitte und senden es im Original an die Stadt Telgte.

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