Sperrmüllabfuhr
Zum Sperrmüll gehören nur sperrige Abfälle aus Wohnungen und anderen Teilen des Wohngrundstückes, die wegen ihres Umfangs oder Gewichts nicht über die zugelassenen Abfallbehälter entsorgt werden können . Dies sind zum Beispiel Möbel, Polstermöbel, Schränke, Regale, Bettgestelle, Lattenroste, Matratzen, Teppiche einzeln (keine verlegten Teppichböden), Kisten, Koffer, sperrige Teile aus Holz oder Kunststoff.
Nicht zum Sperrmüll gehören:
- Geschäfts- und Gewerbemüll
- Haushaltsgroßgeräte, wie Gas- und Elektroherde, Waschmaschinen, Herde, etc.
- Öfen
- Kühlgeräte
- Autoteile, Reifen, Schrott, Maschinen, Gasflaschen und andere Druckbehälter, Batterien
- Hausmüll, Gartenabfälle, kompostierbare Abfälle
- Baureste wie Teer- oder Dachpappe, Kaltanstrich, Asbest-/Zementabfälle
- Schadstoffe
- Elektroschrott, z.B. Fernseher, Radiogeräte, Föhn usw.
- Gegenstände, die mit dem Haus fest verbunden waren (z.B. Fenster und Türen)
- Holzabfälle (Balken, Bretter, Gartenzäune u.ä.)
- mit Müll befüllte Kartons oder Säcke, sowie Wertstoffe (z.B. Papier, Glas, Spiegel, Metall usw.)
Bitte beachten Sie, dass Grundstückseigentümer*innen bzw. Verursacher*innen dafür verantwortlich sind, dass liegen gelassene Abfälle nach der Abfuhr möglichst schnell entfernt und Straßen bzw. Gehwege gesäubert werden.
Wer holt den Sperrmüll ab?
Mit der Abfuhr von Sperrmüll ist die Firma Remondis Südwestfalen GmbH mit Sitz in Ennigerloh beauftragt. Bei Rückfragen setzen Sie sich bitte mit den zuständigen Mitarbeiter*innen unter der Rufnummer 02504 13444 in Verbindung.