Falls Sie den Wunsch haben, Ihren Vor- oder Familiennamen ändern zu lassen, so ist dies nur möglich, falls ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes vorliegt.

Anträge auf Namensänderungen können Sie beim Standesamt der Stadt Telgte stellen. Hier erhalten Sie auch die entsprechenden Antragsformulare.

In der Regel entscheidet der Kreis Warendorf über Ihren Antrag. Bitte beachten Sie daher auch die Informationen des Kreises Warendorf.

In einigen Fällen können Sie Ihren Namen durch eine sogenannte „namensrechtliche Erklärung“ direkt beim Standesamt der Stadt Telgte ändern lassen. Beispiele hierfür sind

  • die Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens nach Auflösung der Ehe
  • nachträgliche Erklärungen zur Namensführung in der Ehe
  • Namenserteilung bezüglich Familiennamen von Kindern

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Es sind je nach Ausgangslage unterschiedlich umfangreiche Unterlagen erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab beim Standesamt.

Kosten

  • Die Gebühren für die Vor- und Familiennamensänderung werden vom Kreis Warendorf festgesetzt. Bitte beachten Sie daher auch die Informationen des Kreises Warendorf, die Sie auf dessen Internetseite finden.
  • 21 EUR für eine namensrechtliche Erklärung
  • Namenserklärungen vor der Geburtsbeurkundung oder bei der Eheschließung sind gebührenfrei
Namensangelegenheiten

Falls Sie den Wunsch haben, Ihren Vor- oder Familiennamen ändern zu lassen, so ist dies nur möglich, falls ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes vorliegt.

Anträge auf Namensänderungen können Sie beim Standesamt der Stadt Telgte stellen. Hier erhalten Sie auch die entsprechenden Antragsformulare.

In der Regel entscheidet der Kreis Warendorf über Ihren Antrag. Bitte beachten Sie daher auch die Informationen des Kreises Warendorf.

In einigen Fällen können Sie Ihren Namen durch eine sogenannte „namensrechtliche Erklärung“ direkt beim Standesamt der Stadt Telgte ändern lassen. Beispiele hierfür sind

  • die Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens nach Auflösung der Ehe
  • nachträgliche Erklärungen zur Namensführung in der Ehe
  • Namenserteilung bezüglich Familiennamen von Kindern

Rechtsgrundlagen

Es sind je nach Ausgangslage unterschiedlich umfangreiche Unterlagen erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab beim Standesamt.

  • Die Gebühren für die Vor- und Familiennamensänderung werden vom Kreis Warendorf festgesetzt. Bitte beachten Sie daher auch die Informationen des Kreises Warendorf, die Sie auf dessen Internetseite finden.
  • 21 EUR für eine namensrechtliche Erklärung
  • Namenserklärungen vor der Geburtsbeurkundung oder bei der Eheschließung sind gebührenfrei
Kinder, Ehenamensbestimmung, Namensneubestimmung, Änderung, Kinder, Ehepaar, Namensänderung, Wiederannahme https://serviceportal.telgte.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1400/show
Standesamt
Baßfeld 4-6 48291 Telgte

Frau

Claudia

Krüger

Raum 001

02504 13-222
claudia.krueger@telgte.de

Frau

Henrike

Elpermann

Raum 002

02504 13-223
henrike.elpermann@telgte.de

Frau

Jessica

Knopp

Raum 002

02504 13-221
jessica.knopp@telgte.de