Namensangelegenheiten
Falls Sie den Wunsch haben, Ihren Vor- oder Familiennamen ändern zu lassen, so ist dies nur möglich, falls ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes vorliegt.
Anträge auf Namensänderungen können Sie beim Standesamt der Stadt Telgte stellen. Hier erhalten Sie auch die entsprechenden Antragsformulare.
In der Regel entscheidet der Kreis Warendorf über Ihren Antrag. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Kreises Warendorf.
In einigen Fällen können Sie Ihren Namen durch eine sogenannte „namensrechtliche Erklärung“ direkt beim Standesamt der Stadt Telgte ändern lassen. Beispiele hierfür sind
- die Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens nach Auflösung der Ehe
- nachträgliche Erklärungen zur Namensführung in der Ehe
- Namenserteilung bezüglich Familiennamen von Kindern
Unterlagen
Es sind je nach Ausgangslage unterschiedlich umfangreiche Unterlagen erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab beim Standesamt.
Rechtsgrundlagen
Kosten
- Die Gebühren für die Vor- und Familiennamensänderung werden vom Kreis Warendorf festgesetzt. Bitte beachten Sie daher die Informationen auf der Webseite des Kreises Warendorf
- 21 EUR für eine namensrechtliche Erklärung
- Namenserklärungen vor der Geburtsbeurkundung oder bei der Eheschließung sind gebührenfrei