Reservierung von Räumen, Veranstaltungssälen im Bürgerhaus

Alle Vereine, Privatpersonen und Kulturschaffende der Stadt Telgte können für Lesungen, Vorträge, Feiern oder Konzerte städtische Räumlichkeiten anmieten.

Die Stadt Telgte ermöglicht die Mietung des Bürgerhauses als städtischen Veranstaltungsraum.

Grundsätzlich kann jeder Verein, jede Privatperson oder jede Institution diese Räumlichkeiten - soweit verfügbar - mieten. Zu beachten ist allerdings, dass die Bewirtung der Veranstaltungsräumlichkeiten immer in Verbindung mit der anliegenden Gaststätte ,,mittendrin" zu vereinbaren ist.  
Für die Anmietung der Räumlichkeiten ist ein Nutzungsentgelt zu entrichten, die Höhe des Nutzungsentgelts variiert je nach Miettypus. Die Stadt Telgte fördert die Nutzung des Bürgerhauses durch die Telgter Verbände und Vereine.  Die Genehmigung der Veranstaltung sowie weitere Auskünfte über die anfallende Nutzungsentschädigung kann die Bürgerhausverwaltung der Stadt Telgte geben.

Weitere Informationen zum Bürgerhaus auf der Webseite der Stadt Telgte

Zuständige Stelle

Bürgerhaus Telgte GmbH
Baßfeld 9
48291 Telgte

Ansprechpartner