Bestimmte öffentliche Veranstaltungen müssen nach dem Gewerberecht (§ 69 ff GewO) festgesetzt werden. Darunter fallen Veranstaltungen wie Jahrmärkte und Spezialmärkte.

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • schriftlicher Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung
  • Angaben zu Waren, Ort, Dauer und Öffnungszeiten
  • Aussteller*innen- und Anbieter*innenverzeichnis
  • Gewerbeanmeldung des*der Veranstalters*in
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnsitzes/Betriebssitzes

Kosten

  • je nach Verwaltungsaufwand: 50 EUR - 3000 EUR
Marktfestsetzung

Bestimmte öffentliche Veranstaltungen müssen nach dem Gewerberecht (§ 69 ff GewO) festgesetzt werden. Darunter fallen Veranstaltungen wie Jahrmärkte und Spezialmärkte.

Rechtsgrundlagen 

  • schriftlicher Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung
  • Angaben zu Waren, Ort, Dauer und Öffnungszeiten
  • Aussteller*innen- und Anbieter*innenverzeichnis
  • Gewerbeanmeldung des*der Veranstalters*in
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnsitzes/Betriebssitzes
  • je nach Verwaltungsaufwand: 50 EUR - 3000 EUR
Spezialmärkte, Jahrmärkte, Jahrmarkt https://serviceportal.telgte.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1309/show
Ordnungsamt
Baßfeld 4-6 48291 Telgte

Frau

Ewa

Meyer

Raum 005

02504 13-226
ewa.meyer@telgte.de

Frau

Heike

Niemann-Frey

Raum 005

02504 13-237
heike.niemann-frey@telgte.de