Bestimmte öffentliche Veranstaltungen müssen nach dem Gewerberecht (§ 69 ff GewO) festgesetzt werden. Darunter fallen Veranstaltungen wie Jahrmärkte und Spezialmärkte.

Unterlagen

  • schriftlicher Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung
  • Angaben zu Waren, Ort, Dauer und Öffnungszeiten
  • Aussteller*innen- und Anbieter*innenverzeichnis
  • Gewerbeanmeldung des*der Veranstalters*in
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnsitzes/Betriebssitzes

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • je nach Verwaltungsaufwand: 50 EUR - 3000 EUR