Marktfestsetzung
Bestimmte öffentliche Veranstaltungen müssen nach dem Gewerberecht (§ 69 ff GewO) festgesetzt werden. Darunter fallen Veranstaltungen wie Jahrmärkte und Spezialmärkte.
Unterlagen
- schriftlicher Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung
- Angaben zu Waren, Ort, Dauer und Öffnungszeiten
- Aussteller*innen- und Anbieter*innenverzeichnis
- Gewerbeanmeldung des*der Veranstalters*in
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnsitzes/Betriebssitzes
Rechtsgrundlagen
Kosten
- je nach Verwaltungsaufwand: 50 EUR - 3000 EUR