Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie auf Antrag einen vorläufigen Personalausweis. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen in der Regel direkt ausgestellt und ist für die Dauer von höchstens drei Monaten gültig.

Hinweis:
Der vorläufige Personalausweis wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.

Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass, bei Verlust Geburts- oder Heiratsurkunde im Original
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bei Personen unter 16 Jahren: Mindestens ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragstellung gemeinsam mit dem Kind anwesend sein; Ausweisdokument beider Sorgeberechtigten; sofern ein Sorgeberechtigter sich vertreten lässt ist eine schriftliche Einverständniserklärung erforderlich

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 10 EUR