Für Auslandsreisen benötigen auch Kinder und Säuglinge, die noch nicht der Ausweispflicht unterliegen, ein gültiges Ausweisdokument.

Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, konnte bis 2023 ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen reguläre Personalausweise oder Reisepässe in Betracht.

Der Antrag auf Ausstellung des Dokumentes muss im Beisein des Kindes durch die Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer) gestellt werden. Sollte nur einer der Sorgeberechtigten bei der Antragstellung im Bürgerbüro anwesend sein, muss die schriftliche Einverständniserklärung und der Personalausweis/Reisepass des anderen Personensorgeberechtigten vorgelegt werden. Ggfs. ist auch ein Sorgerechtsbeschluss bzw. eine Bestellungsurkunde vorzulegen. Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein. 

Hinweise zum Foto

Fotos für Personalausweise und Reisepässe müssen ab dem 01.05.2025 per Gesetz digital über einen zertifizierten Cloud-Service beim Bürgerbüro eingereicht werden. Dies soll die Qualität der Bilder verbessern und ein Fälschungsrisiko verringern. 
Die Fotos müssen bei einem Fotodienstleister digital aufgenommen und von diesem verschlüsselt in eine sichere Cloud hochgeladen werden. Nach dem Hochladen wird ein Data-Matrix-Code generiert und als Ausdruck der abgelichteten Person übergeben. Diesen Ausdruck des Codes bringt die antragstellende Person mit ins Bürgerbüro. 
Übergangsfrist: Bürger*innen, die vor dem 01.05.2025 bei den Fotografen oder bei der dm Drogorie Fotos anfertigen lassen und nur das ausgedruckte Lichtbild ausgehändigt bekommen, können diese noch bis Ende Juli 2025 für die Ausweisbearbeitung nutzen, wenn der Termin erst dann stattfindet. 

Allgemeiner Hinweis:

Erkundigen Sie sich vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden. Da Kinder sich schnell verändern, achten Sie bitte außerdem vor einer Auslandsreise darauf, dass das Kind auf dem Lichtbild des Ausweisdokumentes einwandfrei erkennbar ist. Sollte eine einwandfreie Feststellung der Identität nicht möglich sein, wird das Dokument unter Umständen ungültig.

Unterlagen

  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder vorhandenes Ausweisdokument im Original
  • Ausweisdokument beider Sorgeberechtigten
  • sofern ein Sorgeberechtigter sich vertreten lässt, Einverständniserklärung
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein (unabhängig vom Alter)
  • die Größe und Augenfarbe müssen angegeben werden

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • Neuantrag: 13 EUR
  • Verlängerung bzw. Aktualisierung: 6 EUR