Für Auslandsreisen benötigen auch Kinder und Säuglinge, die noch nicht der Ausweispflicht unterliegen, ein gültiges Ausweisdokument.

Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, konnte bis 2023 ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen reguläre Personalausweise oder Reisepässe in Betracht.

Der Antrag auf Ausstellung des Dokumentes muss im Beisein des Kindes durch die Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer) gestellt werden. Sollte nur einer der Sorgeberechtigten bei der Antragstellung im Bürgerbüro anwesend sein, muss die schriftliche Einverständniserklärung und der Personalausweis/Reisepass des anderen Personensorgeberechtigten vorgelegt werden. Ggfs. ist auch ein Sorgerechtsbeschluss bzw. eine Bestellungsurkunde vorzulegen. Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein. 

Hinweis:
Erkundigen Sie sich vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden. Da Kinder sich schnell verändern, achten Sie bitte außerdem vor einer Auslandsreise darauf, dass das Kind auf dem Lichtbild des Ausweisdokumentes einwandfrei erkennbar ist. Sollte eine einwandfreie Feststellung der Identität nicht möglich sein, wird das Dokument unter Umständen ungültig.

Unterlagen

  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder vorhandenes Ausweisdokument im Original
  • Ausweisdokument beider Sorgeberechtigten
  • sofern ein Sorgeberechtigter sich vertreten lässt, Einverständniserklärung
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein (unabhängig vom Alter)
  • die Größe und Augenfarbe müssen angegeben werden

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • Neuantrag: 13 EUR
  • Verlängerung bzw. Aktualisierung: 6 EUR
Ausweisdokument für Kinder

Für Auslandsreisen benötigen auch Kinder und Säuglinge, die noch nicht der Ausweispflicht unterliegen, ein gültiges Ausweisdokument.

Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, konnte bis 2023 ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen reguläre Personalausweise oder Reisepässe in Betracht.

Der Antrag auf Ausstellung des Dokumentes muss im Beisein des Kindes durch die Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer) gestellt werden. Sollte nur einer der Sorgeberechtigten bei der Antragstellung im Bürgerbüro anwesend sein, muss die schriftliche Einverständniserklärung und der Personalausweis/Reisepass des anderen Personensorgeberechtigten vorgelegt werden. Ggfs. ist auch ein Sorgerechtsbeschluss bzw. eine Bestellungsurkunde vorzulegen. Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein. 

Hinweis:
Erkundigen Sie sich vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden. Da Kinder sich schnell verändern, achten Sie bitte außerdem vor einer Auslandsreise darauf, dass das Kind auf dem Lichtbild des Ausweisdokumentes einwandfrei erkennbar ist. Sollte eine einwandfreie Feststellung der Identität nicht möglich sein, wird das Dokument unter Umständen ungültig.

  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder vorhandenes Ausweisdokument im Original
  • Ausweisdokument beider Sorgeberechtigten
  • sofern ein Sorgeberechtigter sich vertreten lässt, Einverständniserklärung
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein (unabhängig vom Alter)
  • die Größe und Augenfarbe müssen angegeben werden
  • Neuantrag: 13 EUR
  • Verlängerung bzw. Aktualisierung: 6 EUR
Kinderreisepass, Kinderausweis, Vollmacht, Einverständnis, Zustimmung, Kinderpersonalausweis https://serviceportal.telgte.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1301/show
Bürgerbüro
Baßfeld 4-6 48291 Telgte

Frau

Simone

Eschlbeck

Raum 019

02504 13-314
simone.eschlbeck@telgte.de

Herr

Jamie

Gilles

Raum 019

02504 13-244
jamie.gilles@telgte.de

Frau

Babette

Mietke

Raum 019

02504 13-218
babette.mietke@telgte.de

Frau

Marion

Plagemann

Raum 019

02504 13-224
marion.plagemann@telgte.de

Frau

Julia

Kröker

Raum 019

02504 13-243
julia.kroeker@telgte.de

Frau

Silke

Ledderer

Raum 019

02504 13-244
silke.ledderer@telgte.de