Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor Schaden bewahren: vor Gewalt und Missbrauch, vor Alkohol und Drogen, vor gefährdenden Medien.

Sollten Sie bemerken, dass gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen und Kindern oder Jugendlichen Schaden zugefügt wird, dann nehmen Sie Kontakt mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf auf. Informationen und Kontakte finden Sie auf der Webseite des Kreises Warendorf

Die Stadt Telgte hat kein „eigenes“ Jugendamt. Das Ordnungsamt steht Ihnen jedoch jederzeit ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zum Jugendschutz: 

Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor Schaden bewahren: vor Gewalt und Missbrauch, vor Alkohol und Drogen, vor gefährdenden Medien.

Sollten Sie bemerken, dass gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen und Kindern oder Jugendlichen Schaden zugefügt wird, dann nehmen Sie Kontakt mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf auf. Informationen und Kontakte finden Sie auf der Webseite des Kreises Warendorf

Die Stadt Telgte hat kein „eigenes“ Jugendamt. Das Ordnungsamt steht Ihnen jedoch jederzeit ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zum Jugendschutz: 

Prävention, Jugendliche https://serviceportal.telgte.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1269/show
Ordnungsamt
Baßfeld 4-6 48291 Telgte

Frau

Ewa

Meyer

Raum 005

02504 13-226
ewa.meyer@telgte.de

Frau

Heike

Niemann-Frey

Raum 005

02504 13-237
heike.niemann-frey@telgte.de