Sozialen Diensten und Handwerksbetrieben können für den Einsatz ihrer entsprechend gekennzeichneten Servicefahrzeuge oder Werkstattwagen durch eine Ausnahmegenehmigung bestimmte Parkerleichterungen eingeräumt werden.

Im Kreis Warendorf ansässige Handwerksbetriebe können alternativ die sogenannte „Münsterland-Genehmigung“ zum Parken in den Kreisgebieten Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie im Stadtgebiet Münster beantragen. Diese erlaubt das Parken während des Arbeitseinsatzes 

  • im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO)
  • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern)
  • auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO)
  • im verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb gekennzeichneter Flächen (VZ 235 StVO)

Gültigkeitsdauer: 1 Jahr
Antragstellung bei der Kreisverwaltung Warendorf.

Voraussetzungen

  • Bei dem von Ihnen ausgeübten Gewerbe muss es sich um einen Handwerksbetrieb handeln (Sanitär, Elektro, Heizung, Glaser, Schreiner).
  • Der Parkausweis kommt nur für Service- und Werkstattfahrzeuge in Betracht, die auch entsprechend gekennzeichnet sind.

Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 20 EUR – 80 EUR für die ortsbezogene Ausnahmegenehmigung für Soziale Dienste bzw. für Handwerksbetriebe
  • 130 EUR für die „Münsterland-Genehmigung“ für Handwerksbetriebe (s.o.)
Parkerleichterung für Soziale Dienste und für Handwerker*innen

Sozialen Diensten und Handwerksbetrieben können für den Einsatz ihrer entsprechend gekennzeichneten Servicefahrzeuge oder Werkstattwagen durch eine Ausnahmegenehmigung bestimmte Parkerleichterungen eingeräumt werden.

Im Kreis Warendorf ansässige Handwerksbetriebe können alternativ die sogenannte „Münsterland-Genehmigung“ zum Parken in den Kreisgebieten Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie im Stadtgebiet Münster beantragen. Diese erlaubt das Parken während des Arbeitseinsatzes 

  • im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO)
  • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern)
  • auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO)
  • im verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb gekennzeichneter Flächen (VZ 235 StVO)

Gültigkeitsdauer: 1 Jahr
Antragstellung bei der Kreisverwaltung Warendorf.

  • 20 EUR – 80 EUR für die ortsbezogene Ausnahmegenehmigung für Soziale Dienste bzw. für Handwerksbetriebe
  • 130 EUR für die „Münsterland-Genehmigung“ für Handwerksbetriebe (s.o.)
Parkausweis für Handwerker, Handwerkerparkausweis, Münsterlandgenehmigung, Pflegedienste https://serviceportal.telgte.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1266/show
Ordnungsamt
Baßfeld 4-6 48291 Telgte

Frau

Henrike

Elpermann

Raum 002

02504 13-223
henrike.elpermann@telgte.de

Frau

Jessica

Knopp

Raum 002

02504 13-221
jessica.knopp@telgte.de