Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Der Fischereischein wird auf Antrag von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde erteilt und berechtigt zur Ausübung der Fischerei in dem jeweiligen Bundesland. Ob Ihr Fischereischein in einem anderen Bundesland gültig ist oder anerkannt wird, muss dort erfragt werden. Fischereischeine, die im Ausland erteilt wurden, berechtigen grundsätzlich nicht zum Fischfang in Deutschland.

Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein

Ein Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein wird auf Antrag entweder bis zum Ende des Kalenderjahres oder für fünf Kalenderjahre ausgestellt. Der*die Antragsteller*in muss mindestens vierzehn Jahre alt sein. Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeins ist außerdem eine zuvor erfolgreich abgelegte Fischerprüfung. Die Prüfung wird vom Kreis Warendorf als Untere Fischereibehörde durchgeführt. Näheres dazu erfahren Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung. Eine Verlängerung der Fischereischeine ist möglich.

Jugendfischereischein

Ab einem Alter von zehn Jahren und vor Vollendung des sechzehnten Lebensjahres kann für Kinder und Jugendliche ohne eine zuvor abgelegte Fischerprüfung ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Der Inhaber eines Jugendfischereischeines darf jedoch nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen. Der Antrag auf Ausstellung eines Jugendfischereischeins muss von einem Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Der Fischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt. Eine Verlängerung ist unter Einhaltung der Altersgrenzen möglich.

Hinweis:
Denken Sie bitte auch daran, sich der Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten zu vergewissern!

Unterlagen

für den Jugendfischereischein

  • Lichtbildausweis (Personalausweis/ Reisepass/ Kinderreisepass) des Jugendlichen
  • Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischereischeins)
  • Schriftliche Zustimmung eines Sorgeberechtigten bzw. Unterschrift eines Sorgeberechtigten auf dem Jugendfischereischeinantrag
  • bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein

für den Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein zusätzlich

  • Lichtbildausweis (Personalausweis/ Reisepass/ Kinderausweis)
  • Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischereischeins)
  • Prüfungszeugnis (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischereischeins)
  • bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein

Rechtsgrundlagen

Kosten

Für Erteilung und Verlängerung:

  •   8 EUR für einen Jugendfischereischein
  • 16 EUR für einen Jahresfischereischein
  • 48 EUR für einen Fünfjahresfischereischein
Fischereischein

Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Der Fischereischein wird auf Antrag von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde erteilt und berechtigt zur Ausübung der Fischerei in dem jeweiligen Bundesland. Ob Ihr Fischereischein in einem anderen Bundesland gültig ist oder anerkannt wird, muss dort erfragt werden. Fischereischeine, die im Ausland erteilt wurden, berechtigen grundsätzlich nicht zum Fischfang in Deutschland.

Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein

Ein Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein wird auf Antrag entweder bis zum Ende des Kalenderjahres oder für fünf Kalenderjahre ausgestellt. Der*die Antragsteller*in muss mindestens vierzehn Jahre alt sein. Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeins ist außerdem eine zuvor erfolgreich abgelegte Fischerprüfung. Die Prüfung wird vom Kreis Warendorf als Untere Fischereibehörde durchgeführt. Näheres dazu erfahren Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung. Eine Verlängerung der Fischereischeine ist möglich.

Jugendfischereischein

Ab einem Alter von zehn Jahren und vor Vollendung des sechzehnten Lebensjahres kann für Kinder und Jugendliche ohne eine zuvor abgelegte Fischerprüfung ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Der Inhaber eines Jugendfischereischeines darf jedoch nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen. Der Antrag auf Ausstellung eines Jugendfischereischeins muss von einem Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Der Fischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt. Eine Verlängerung ist unter Einhaltung der Altersgrenzen möglich.

Hinweis:
Denken Sie bitte auch daran, sich der Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten zu vergewissern!

für den Jugendfischereischein

  • Lichtbildausweis (Personalausweis/ Reisepass/ Kinderreisepass) des Jugendlichen
  • Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischereischeins)
  • Schriftliche Zustimmung eines Sorgeberechtigten bzw. Unterschrift eines Sorgeberechtigten auf dem Jugendfischereischeinantrag
  • bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein

für den Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein zusätzlich

  • Lichtbildausweis (Personalausweis/ Reisepass/ Kinderausweis)
  • Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischereischeins)
  • Prüfungszeugnis (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischereischeins)
  • bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein

Für Erteilung und Verlängerung:

  •   8 EUR für einen Jugendfischereischein
  • 16 EUR für einen Jahresfischereischein
  • 48 EUR für einen Fünfjahresfischereischein
Jugendfischereischein, Jahresfischereischein, Angelschein https://serviceportal.telgte.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1248/show
Bürgerbüro
Baßfeld 4-6 48291 Telgte

Frau

Simone

Eschlbeck

Raum 019

02504 13-314
simone.eschlbeck@telgte.de

Herr

Jamie

Gilles

Raum 019

02504 13-244
jamie.gilles@telgte.de

Frau

Babette

Mietke

Raum 019

02504 13-218
babette.mietke@telgte.de

Frau

Julia

Kröker

Raum 019

02504 13-243
julia.kroeker@telgte.de

Frau

Silke

Ledderer

Raum 019

02504 13-244
silke.ledderer@telgte.de

Frau

Marion

Plagemann

Raum 019

02504 13-224
marion.plagemann@telgte.de