Die Parkerleichterung ist für folgende Personenkreise bestimmt:

  • Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung mit dem Ausweis-Merkzeichen „aG“
  • Blinde mit dem Ausweis-Merkzeichen „BI“
  • Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie
  • Schwerbehinderte Menschen mit vergleichbaren Funktionsstörungen.

Der EU-Parkausweis kann auf der Webseite des Kreises Warendorf beantragt werden. Mit dem Parkausweis erhalten Sie eine Broschüre, in welcher die Nutzungsmöglichkeiten der einzelnen EU-Länder beschrieben sind.

Der EU-Parkausweis darf jedoch nicht genutzt werden, wenn lediglich Besorgungen für den*die Inhaber*in des Parkausweises gemacht werden.

Voraussetzungen

  • Es muss ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ vorhanden sein.

Unterlagen

  • ein Passfoto (auf der Rückseite den Namen und die Anschrift des Antragstellers und den Zusatz „Parkausweis“ vermerken)
  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (auch erhältlich beim Kreis Warendorf oder im Bürgerbüro der Stadt Telgte)
  • beim Umtausch bitte zusätzlich den alten Parkausweis mitbringen

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • Die Ausstellung des EU-Parkausweises ist kostenlos.