Ehe- und Altersjubiläen
Altersjubiläen
Hierfür ist kein besonderer Antrag erforderlich. Die Stadt Telgte erfasst alle Altersjubiläen automatisch. Bürge*rinnen, die das 85. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen schriftlichen Glückwunsch des Bürgermeisters. Zur Vollendung des 90., 95. und 100., Lebensjahres und die darauf folgenden Geburtstage erhalten die Jubilare einen Besuch der*des stellvertretenden Bürgermeister*in. Die Terminabsprache wird durch das Vorzimmer des Bürgermeisters vorgenommen. Hier wird nachgefragt, ob Sie einen Besuch verbunden mit einer persönlichen Gratulation wünschen oder ob Sie evtl. aus gesundheitlichen Gründen oder Ortsabwesenheit von einem Besuch absehen möchten. Ein unangekündigter Besuch erfolgt somit nicht.
Hinweis
Zum 100., 105. und 110. Geburtstag gratuliert hierzu auch der*die Bundespräsident*in. Eine Gratulation des*der Ministerpräsidenten*in des Landes NRW erfolgt zu jedem Geburtstag ab 100 Jahren. Diese Glückwünsche werden vom Landrat des Kreises Warendorf überreicht.
Ehejubiläen
Zum Tag Ihrer Goldenen Hochzeit (50 Jahre), Ihrer Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), zum Tag der Eisernen Hochzeit (65 Jahre) sowie der Gnadenhochzeit (70 Jahre) wird Ihnen der*die stellvertretende Bürgermeister*in gratulieren. Auch hier wird die Terminabsprache durch das Vorzimmer des Bürgermeisters vorgenommen. Zu beachten ist, dass nur die standesamtlichen Daten erfasst sind und hierzu auch die Gratulationstermine erfolgen.
Hinweis
Glückwünsche erhalten die Ehejubilare ab der Eisernen Hochzeit von dem*der Ministerpräsident*in des Landes NRW. Ebenso werden auch im Auftrage der*des Bundespräsidenten*in Glückwünsche durch den Landrat des Kreises Warendorf übermittelt.