Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften muss in Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) stets Ihre aktuelle Anschrift eingetragen sein. Nach einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet unverzüglich Ihren Fahrzeugschein zwecks Anschriftenänderung vorzulegen. Wenn Sie nach Telgte gezogen sind und im Fahrzeugschein eine Anschrift steht, die demnach nicht im Kreisgebiet Warendorf liegt, müssen Sie diesen bei der Zulassungsstelle des Kreises Warendorf umschreiben lassen. 

Sollten Sie innerhalb von Telgte umgezogen oder aus einer anderen Stadt/Gemeinde innerhalb des Kreisgebietes Warendorf zugezogen sein, können Sie die Anschriftenänderung zusammen mit Ihrer Ummeldung bzw. Anmeldung im hiesigen Bürgerbüro vornehmen lassen.

Sofern sich Ihr Name geändert hat, ist dies sowohl auf dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als auch auf dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) zu ändern. Diese Änderung kann unter Vorlage der beiden zu ändernden Dokumente für Privatpersonen, die in Telgte gemeldet sind, im Bürgerbüro der Stadt Telgte vorgenommen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Kreisverwaltung Warendorf

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • Fahrzeugschein
  • ggfs. Fahrzeugbrief (nur bei Namensänderung erforderlich)

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 10,80 EUR pro Fahrzeugschein