Unterschriften und Handzeichen können beglaubigt werden, wenn das Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Die Unterschrift sollte grundsätzlich im Bürgerbüro geleistet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Anerkennung der Unterschrift. Dazu ist die Vorlage eines Vergleichsdokumentes, z.B. Personalausweis oder Reisepass, notwendig.

Ausnahme:
Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, können gemäß § 129 BGB nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen ist eine Beglaubigung von einem Notar erforderlich. Daher müssen sich die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros mit dem Inhalt des Schriftstückes, unter das die Unterschrift gesetzt werden soll, vertraut machen. Unterschriften unter Texte, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, dürfen daher nicht beglaubigt werden.

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu leisten und anschließend amtlich zu beglaubigen ist (Hinweis: Unter der Unterschrift sollte ca. 7x7cm Platz für den Beglaubigungsstempel gelassen werden)

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 2,50 EUR pro Unterschrift
Beglaubigung von Unterschriften

Unterschriften und Handzeichen können beglaubigt werden, wenn das Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Die Unterschrift sollte grundsätzlich im Bürgerbüro geleistet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Anerkennung der Unterschrift. Dazu ist die Vorlage eines Vergleichsdokumentes, z.B. Personalausweis oder Reisepass, notwendig.

Ausnahme:
Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, können gemäß § 129 BGB nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen ist eine Beglaubigung von einem Notar erforderlich. Daher müssen sich die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros mit dem Inhalt des Schriftstückes, unter das die Unterschrift gesetzt werden soll, vertraut machen. Unterschriften unter Texte, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, dürfen daher nicht beglaubigt werden.

  • Personalausweis/Reisepass
  • Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu leisten und anschließend amtlich zu beglaubigen ist (Hinweis: Unter der Unterschrift sollte ca. 7x7cm Platz für den Beglaubigungsstempel gelassen werden)
  • 2,50 EUR pro Unterschrift
Unterschrift, Beglaubigung, https://serviceportal.telgte.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1162/show
Bürgerbüro
Baßfeld 4-6 48291 Telgte

Frau

Simone

Eschlbeck

Raum 019

02504 13-314
simone.eschlbeck@telgte.de

Herr

Jamie

Gilles

Raum 019

02504 13-244
jamie.gilles@telgte.de

Frau

Babette

Mietke

Raum 019

02504 13-218
babette.mietke@telgte.de

Frau

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Plagemann

Raum 019

02504 13-224
marion.plagemann@telgte.de

Frau

Julia

Kröker

Raum 019

02504 13-243
julia.kroeker@telgte.de

Frau

Silke

Ledderer

Raum 019

02504 13-244
silke.ledderer@telgte.de