Wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro mit. Bringen Sie in diesem Fall bestenfalls Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde und Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument mit.

Falls Sie bestohlen worden sind, stellen Sie bitte direkt Anzeige bei der Polizei und kommen anschließend ins Bürgerbüro.

Sofern Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) verloren haben, beachten Sie bitte Folgendes:
Lassen Sie die eID unverzüglich über die bundeseinheitliche Sperrhotline 116 116 sperren (aus dem Ausland +49 116 116). Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort, welches Ihnen mit dem PIN-Brief mitgeteilt wurde. Sie können die Sperrung der eID auch direkt im Bürgerbüro veranlassen. Hier sind aus Sicherheitsgründen das persönliche Erscheinen und der Nachweis Ihrer Identität notwendig. Die Personalausweisbehörde leitet sofort die Sperrung ein. Außerdem wird die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informiert. 

Wiederauffinden eines Dokumentes

Sollten Sie das verlorene Dokument wiederauffinden, sind Sie dazu verpflichtet, das Wiederauffinden des Dokumentes dem Bürgerbüro mitzuteilen und das aufgefundene Dokument vorzulegen. 

Das Bundesministerium des Inneren rät davon ab, einmal als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente für Reisen in bestimmte Länder zu verwenden. Erkundigen Sie sich hier ggfs. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Unterlagen

  • Verlustanzeige
  • wenn möglich: Geburts- oder Heiratsurkunde und Führerschein oder anderes Lichtbilddokument

Rechtsgrundlagen

Ausweisdokument: Verlust

Wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro mit. Bringen Sie in diesem Fall bestenfalls Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde und Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument mit.

Falls Sie bestohlen worden sind, stellen Sie bitte direkt Anzeige bei der Polizei und kommen anschließend ins Bürgerbüro.

Sofern Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) verloren haben, beachten Sie bitte Folgendes:
Lassen Sie die eID unverzüglich über die bundeseinheitliche Sperrhotline 116 116 sperren (aus dem Ausland +49 116 116). Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort, welches Ihnen mit dem PIN-Brief mitgeteilt wurde. Sie können die Sperrung der eID auch direkt im Bürgerbüro veranlassen. Hier sind aus Sicherheitsgründen das persönliche Erscheinen und der Nachweis Ihrer Identität notwendig. Die Personalausweisbehörde leitet sofort die Sperrung ein. Außerdem wird die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informiert. 

Wiederauffinden eines Dokumentes

Sollten Sie das verlorene Dokument wiederauffinden, sind Sie dazu verpflichtet, das Wiederauffinden des Dokumentes dem Bürgerbüro mitzuteilen und das aufgefundene Dokument vorzulegen. 

Das Bundesministerium des Inneren rät davon ab, einmal als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente für Reisen in bestimmte Länder zu verwenden. Erkundigen Sie sich hier ggfs. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

  • Verlustanzeige
  • wenn möglich: Geburts- oder Heiratsurkunde und Führerschein oder anderes Lichtbilddokument
Diebstahl des Personalausweises, verloren https://serviceportal.telgte.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1160/show
Bürgerbüro
Baßfeld 4-6 48291 Telgte

Herr

Jamie

Gilles

Raum 019

02504 13-244
jamie.gilles@telgte.de

Frau

Babette

Mietke

Raum 019

02504 13-218
babette.mietke@telgte.de

Frau

Marion

Plagemann

Raum 019

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Frau

Julia

Kröker

Raum 019

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julia.kroeker@telgte.de

Frau

Silke

Ledderer

Raum 019

02504 13-244
silke.ledderer@telgte.de