Fundsachen
Beim Bürgerbüro der Stadt Telgte werden jährlich eine Vielzahl von Fundgegenständen wie Fahrräder, Schmuck, Uhren, Bargeld etc. gemeldet. Welche Fundsachen zurzeit von der Stadt Telgte verwaltet werden, können Sie auch online im Fundverzeichnis einsehen.
Fundanzeigen
Fundanzeigen erfolgen schriftlich, mündlich oder telefonisch. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von der Stadt Telgte benachrichtigt.
Aufbewahrungsfristen
Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erwerben.
Der ehrliche Finder hat generell Ansprüche auf
- Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der Verlierer nicht bekannt wurde,
- den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bei einem Wert der Fundsache bis 500 EUR. Zuzüglich beträgt der Finderlohn bei dem Mehrwert und bei Tieren 3 %.
- den Ersatz seiner etwaigen Aufwendungen, z. B. wenn er Transportkosten nachweisen kann.
Fahrräder
Um die gefundenen Fahrräder dem richtigen Eigentümer zurückgeben zu können, ist es wichtig, dass Sie die Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer Ihres Fahrrades kennen.