Beim Bürgerbüro der Stadt Telgte werden jährlich eine Vielzahl von Fundgegenständen wie Fahrräder, Schmuck, Uhren, Bargeld etc. gemeldet. Welche Fundsachen zurzeit von der Stadt Telgte verwaltet werden, können Sie auch online im Fundverzeichnis einsehen.

Fundanzeigen

Fundanzeigen erfolgen schriftlich, mündlich oder telefonisch. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von der Stadt Telgte benachrichtigt.

Aufbewahrungsfristen

Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erwerben.

Der ehrliche Finder hat generell Ansprüche auf 

  • Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der Verlierer nicht bekannt wurde,
  • den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bei einem Wert der Fundsache bis 500 EUR. Zuzüglich beträgt der Finderlohn bei dem Mehrwert und bei Tieren 3 %.
  • den Ersatz seiner etwaigen Aufwendungen, z. B. wenn er Transportkosten nachweisen kann.

Fahrräder

Um die gefundenen Fahrräder dem richtigen Eigentümer zurückgeben zu können, ist es wichtig, dass Sie die Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer Ihres Fahrrades kennen.

Rechtsgrundlagen

Fundsachen

Beim Bürgerbüro der Stadt Telgte werden jährlich eine Vielzahl von Fundgegenständen wie Fahrräder, Schmuck, Uhren, Bargeld etc. gemeldet. Welche Fundsachen zurzeit von der Stadt Telgte verwaltet werden, können Sie auch online im Fundverzeichnis einsehen.

Fundanzeigen

Fundanzeigen erfolgen schriftlich, mündlich oder telefonisch. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von der Stadt Telgte benachrichtigt.

Aufbewahrungsfristen

Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erwerben.

Der ehrliche Finder hat generell Ansprüche auf 

  • Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der Verlierer nicht bekannt wurde,
  • den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bei einem Wert der Fundsache bis 500 EUR. Zuzüglich beträgt der Finderlohn bei dem Mehrwert und bei Tieren 3 %.
  • den Ersatz seiner etwaigen Aufwendungen, z. B. wenn er Transportkosten nachweisen kann.

Fahrräder

Um die gefundenen Fahrräder dem richtigen Eigentümer zurückgeben zu können, ist es wichtig, dass Sie die Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer Ihres Fahrrades kennen.

Rechtsgrundlagen

Fundtier, Fundbüro https://serviceportal.telgte.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1146/show
Bürgerbüro
Baßfeld 4-6 48291 Telgte

Frau

Simone

Eschlbeck

Raum 019

02504 13-314
simone.eschlbeck@telgte.de

Herr

Jamie

Gilles

Raum 019

02504 13-244
jamie.gilles@telgte.de

Frau

Babette

Mietke

Raum 019

02504 13-218
babette.mietke@telgte.de

Frau

Marion

Plagemann

Raum 019

02504 13-224
marion.plagemann@telgte.de

Frau

Julia

Kröker

Raum 019

02504 13-243
julia.kroeker@telgte.de

Frau

Silke

Ledderer

Raum 019

02504 13-244
silke.ledderer@telgte.de