Übermittlungssperre

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) haben Sie die Möglichkeit gegen einzelne, regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen, Widerspruch einzulegen. Betroffene das Recht haben, in den nachfolgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen:

  • Der Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
  • Der Weitergabe von Daten an Mandatsträger*innen, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen von Einwohner*innen
  • Der Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage
  • Der Weitergabe von Daten an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften der Familienangehörigen, sofern diese nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften angehören, wie der*die Betroffene
  • Der Weitergabe von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Widersprüche können Sie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem Bürgerbüro erheben.