Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen
Übermittlungssperre
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) haben Sie die Möglichkeit gegen einzelne, regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen, Widerspruch einzulegen. Betroffene das Recht haben, in den nachfolgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen:
- Der Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
- Der Weitergabe von Daten an Mandatsträger*innen, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen von Einwohner*innen
- Der Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage
- Der Weitergabe von Daten an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften der Familienangehörigen, sofern diese nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften angehören, wie der*die Betroffene
- Der Weitergabe von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Widersprüche können Sie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem Bürgerbüro erheben.