Reisepass: vorläufig
Sofern Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie dringend einen Reisepass benötigen und die Bearbeitungszeit eines Express-Passes zu lang ist, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen in der Regel direkt ausgestellt und ist für die Dauer von höchstens einem Jahr gültig.
Hinweise zum Foto
Fotos für Personalausweise und Reisepässe müssen ab dem 01.05.2025 per Gesetz digital über einen zertifizierten Cloud-Service beim Bürgerbüro eingereicht werden. Dies soll die Qualität der Bilder verbessern und ein Fälschungsrisiko verringern.
Die Fotos müssen bei einem Fotodienstleister digital aufgenommen und von diesem verschlüsselt in eine sichere Cloud hochgeladen werden. Nach dem Hochladen wird ein Data-Matrix-Code generiert und als Ausdruck der abgelichteten Person übergeben. Diesen Ausdruck des Codes bringt die antragstellende Person mit ins Bürgerbüro.
Übergangsfrist: Bürger*innen, die vor dem 01.05.2025 bei den Fotografen oder bei der dm Drogorie Fotos anfertigen lassen und nur das ausgedruckte Lichtbild ausgehändigt bekommen, können diese noch bis Ende Juli 2025 für die Ausweisbearbeitung nutzen, wenn der Termin erst dann stattfindet.
Allgemeiner Hinweis:
Der vorläufige Reisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.
Unterlagen
- Personalausweis bzw. bisheriger Reisepass, bei Verlust Geburts- oder Heiratsurkunde im Original
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Nachweis, dass der Expresspass nicht rechtzeitig vor Reisebeginn ausgestellt werden kann (z. B. Reiseunterlagen, Flugticket)
- bei Personen unter 18 Jahren: Ausweisdokumente beider Sorgeberechtigten; sofern die Sorgeberechtigten bei der Antragstellung nicht anwesend sind, ist eine schriftliche Einverständniserklärung erforderlich
Rechtsgrundlagen
Kosten
- 26 EUR