Sofern Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie dringend einen Reisepass benötigen und die Bearbeitungszeit eines Express-Passes zu lang ist, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen in der Regel direkt ausgestellt und ist für die Dauer von höchstens einem Jahr gültig.

Hinweis:
Der vorläufige Reisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.

Unterlagen

  • Personalausweis bzw. bisheriger Reisepass, bei Verlust Geburts- oder Heiratsurkunde im Original
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Nachweis, dass der Expresspass nicht rechtzeitig vor Reisebeginn ausgestellt werden kann (z. B. Reiseunterlagen, Flugticket)
  • bei Personen unter 18 Jahren: Ausweisdokumente beider Sorgeberechtigten; sofern die Sorgeberechtigten bei der Antragstellung nicht anwesend sind, ist eine schriftliche Einverständniserklärung erforderlich

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 26 EUR