Der Mariä-Geburts-Markt findet jedes Jahr am zweiten Septemberwochenende (Freitag-Dienstag) im Stadtgebiet Telgte statt. Die überregional bekannte Veranstaltung ist vielseitig und umfasst eine Kirmes, einen Krammarkt, eine Landmaschinenausstellung und ein beliebtes Pferdeturnier.                                                                           

Jedes Jahr kommen anlässlich der Kirmes rund 65 Schaustellerinnen und Schausteller in die Emsstadt. Durch das große Angebot ist die Kirmes sowohl bei den jüngeren Besucher/-innen, als auch bei den älteren Generationen sehr beliebt. Der Krammarkt am Dienstag wird jährlich von ca. 140 Händlerinnen und Händlern besucht und bietet somit eine vielfältige Auswahl an Produkten.

Verfahrensablauf

Bewerbungen, die ohne Rückporto oder per Fax oder E-Mail bei uns eingehen, erhalten im Fall einer Absage aus organisatorischen Gründen keine gesonderte Absage.

Für die Landmaschinenausstellung und den Kleintier- und Geflügelmarkt erfolgt die Platzverteilung ca. im Mai/Juni des Veranstaltungsjahres.

Unterlagen

Kirmes:
Zu jeder Bewerbung muss ein gültiges Bewerbungsformular mitgesandt werden. Je Geschäft ist ein individuelles Formular nötig (keine Mehrfachbewerbungen auf nur einem Formular). Sie finden dieses auf der Seite unter "Dokumente".

Zudem benötigen wir eine Skizze Ihres Geschäftes als auch verschiedene Bilder von den angebotenen Produkten und dem jeweiligen Stand.

Krammarkt:
Um einen Standplatz auf dem Krammarkt, der Landmaschinenausstellung oder dem Kleintier- und Geflügelmarkt zu erhalten, benötigen wir ebenfalls ein gültiges Bewerbungsformular. Sie finden dieses auf der Seite unter "Dokumente".

Gerne können Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen auch per E-Mail senden an: bewerbung-mgm@telgte.de

Fristen

Bewerbungsschluss für die Kirmes anlässlich des Mariä-Geburts-Marktes ist der 30.11. des Veranstaltungsvorjahres.

Bewerbungsschluss für den Krammarkt ist immer der 28.02. des Veranstaltungsjahres.

Rechtsgrundlagen

Grundlage des Bewerbungsverfahrens sind die Benutzungsordnung und die Zulassungsrichtlinien anlässlich des Mariä-Geburts-Marktes. Sie finden diese unter "Dokumente".

Für das Anbieten von Geflügel und Kleintieren gelten die Bestimmungen des Kreises.

Besonderheiten

Für den Verkauf von Geflügel und Kleintieren gelten gesonderte Bestimmungen.

Wenn Sie als Händler/in Ihre Großtiere (Pferde, Rinder, Ziegen etc.) auf dem Mariä-Geburts-Markt verkaufen möchten, ist eine Anmeldung nicht erforderlich. Melden Sie sich mit den Tieren am Marktbüro, Westbeverner Straße (Zufahrt über B 51 aus Münster oder Warendorf). Dort werden die Tiere von einem amtlichen Tierarzt untersucht, der dann entscheidet, ob die Tiere zum Markt zugelassen werden. Für den Verkauf eines Pferdes ist der Equidenpaß vorgeschrieben.

Kosten

Die Kosten finden Sie in der Tarifordnung. Diese steht rechts unter "Dokumente" zur Einsicht bereit.