Die Bezirksregierung Münster bearbeitet und prüft das Verfahren der Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, des Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen, der Rettungsmedaillen oder öffentliche Belobigungen.

Die Verleihung des Verdienstordens kann jedermann anregen. Die Anregung kann formlos eingereicht werden, sollte aber in der Vorschlagsbegründung die Verdienste konkret mit Zeitdauer und Aufwand darlegen.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verliehen. Besondere Verdienste können in allen Bereichen, wie beispielsweise im wirtschaftlich-sozialen und politischen aber auch durch mitmenschliche Hilfe, welche unter persönlichem Einsatz geleistet wird, erworben werden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird in folgenden Ordensstufen verliehen:

  • die Verdienstmedaille
  • das Verdienstkreuz am Bande
  • das Verdienstkreuz 1. Klasse
  • das Große Verdienstkreuz
  • das Große Verdienstkreuz mit Stern
  • das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
  • das Großkreuz
  • die Sonderstufe des Großkreuzes (nur für Staatsoberhäupter) 

Neben den Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland bearbeitet die Bezirksregierung Münster auch die Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Landesauszeichnung wurde als Zeichen der Anerkennung für besondere Verdienste um das Land Nordrhein-Westfalen gestiftet und wird durch den jeweiligen Minsiterpräsidenten verliehen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.

Zuständige Stelle

Steuerung/Zentrale Dienste
Baßfeld 4-6
48291 Telgte

Ansprechpartner

Auszeichnungen und Orden (Land NRW, Bund)

Die Bezirksregierung Münster bearbeitet und prüft das Verfahren der Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, des Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen, der Rettungsmedaillen oder öffentliche Belobigungen.

Die Verleihung des Verdienstordens kann jedermann anregen. Die Anregung kann formlos eingereicht werden, sollte aber in der Vorschlagsbegründung die Verdienste konkret mit Zeitdauer und Aufwand darlegen.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verliehen. Besondere Verdienste können in allen Bereichen, wie beispielsweise im wirtschaftlich-sozialen und politischen aber auch durch mitmenschliche Hilfe, welche unter persönlichem Einsatz geleistet wird, erworben werden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird in folgenden Ordensstufen verliehen:

  • die Verdienstmedaille
  • das Verdienstkreuz am Bande
  • das Verdienstkreuz 1. Klasse
  • das Große Verdienstkreuz
  • das Große Verdienstkreuz mit Stern
  • das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
  • das Großkreuz
  • die Sonderstufe des Großkreuzes (nur für Staatsoberhäupter) 

Neben den Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland bearbeitet die Bezirksregierung Münster auch die Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Landesauszeichnung wurde als Zeichen der Anerkennung für besondere Verdienste um das Land Nordrhein-Westfalen gestiftet und wird durch den jeweiligen Minsiterpräsidenten verliehen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.

Bundesverdienstkreuz, Orden, Verdienstorden https://serviceportal.telgte.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1063/show
Steuerung/Zentrale Dienste
Baßfeld 4-6 48291 Telgte

Herr

Marc-André

Spliethoff

Stellv. Fachbereichsleitung

Raum 110

02504 13-247
marc-andre.spliethoff@telgte.de