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Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird:

  • Erteilung einer Gaststättenkonzession oder
  • Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung etc.

Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder per E-Mail beantragen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu.

Rechtsgrundlagen

Amt/Fachbereich

Fachbereich 1 "Steuerung/Zentrale Dienste, Personal, Finanzwirtschaft"

Kosten

  • 20 EUR