Gleichstellung
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. So lautet der Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes seit 1949.
Aber wie sieht die Wirklichkeit im 21. Jahrhundert aus?
Die Gleichstellungsbeauftragte hat einen im Landesgleichstellungsgesetz (LGG NRW) verankerten Auftrag.
Neben den internen Aufgaben in der Verwaltung ist sie auch Anlaufstelle für die Telgter Bürgerschaft.
Aufgabenbereiche innerhalb der Verwaltung
- Mitwirkung bei Bewerbungs- und Einstellungsverfahren
- Teilnahme an Vorstellungsgesprächen der Stadt Telgte
- Teilnahme an Verwaltungsvorstandskonferenzen
- Mitwirkung bei der Aufstellung des Gleichstellungsplan
Aufgabenbereiche außerhalb der Verwaltung
- Öffentlichkeitsarbeit zu frauenspezifischen Themen der Stadt Telgte für Bürger*innen
- Mitwirkung und Durchführung von Veranstaltungen
- Anlauf- und Informationsstelle für Bürger*innen
- Teilnahme an Arbeitskreisen im Kreis Warendorf
- Engagement für Empowerment und gegen Diskriminierung
Die Gleichstellungsbeauftragte ist für Sie da, ...
- wenn Sie Ideen, Orientierungshilfen usw. in Ihrer Lebenssituation brauchen
- wenn Sie Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege brauchen
- wenn Sie Informationen und Auskünfte benötigen
- wenn Sie Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Frauen und Männer haben
- wenn Sie sich beruflich weiterbilden oder in den Beruf zurückkehren möchten
- wenn Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte brauchen
- wenn Sie den Wunsch haben, mehr mit und für Frauen zu machen und Unterstützung bei der Umsetzung suchen.
Haben Sie keine Scheu, sich bei Bedarf mit Mir in Verbindung zu setzen. Alle Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Weitere Informationen zu aktuellen Themen der Gleichstellung finden sich auf der Homepage der Stadt Telgte.
Unterstützungsangebote/Hilfsangebote: