In Telgte nimmt der Fachbereich Ordnung und Soziales die kommunale Pflichtaufgabe wahr, unfreiwillige Obdachlosigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen. Dabei stehen präventive Maßnahmen zur Wohnungssicherung im Vordergrund. Zu ordnungsbehördlichen Maßnahmen kommt es erst dann, wenn alle anderen Aktivitäten erfolglos verlaufen sind.

Aufgrund von Mietschulden kann ein*e Vermieter*in das Mietverhältnis kündigen und später eine Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen. In dieser Situation ist der Fachbereich Ordnung und Soziales die richtige Ansprechstelle, um frühzeitig gemeinsam Lösungen zu finden.

In diesem Zusammenhang bietet der Fachbereich Ordnung und Soziales je nach Einzelfall Vermittlung bei dem*der Vermieter*in, finanzielle Hilfen oder beim Verlust der Wohnung eine Notunterbringung an.