Die Rentenversicherungsträger können nicht überall präsent sein, deshalb gibt es Rentenstellen bei den Städten und Gemeinden, so auch bei der Stadtverwaltung Telgte. Die Stadtverwaltung hilft Versicherten, die in Telgte wohnhaft sind, bei:

  • Anträgen für Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherungsträger
  • Anträgen auf Kontenklärung
  • Anträgen auf Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten 
  • Anträgen auf Versichertenrente

Hier gestellte Anträge gelten als am gleichen Tag beim Rentenversicherungsträger eingegangen.

Hinweis: Anträge auf Altersrente sollten ca. drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.

Online-Auskünfte möglich

Auf der Homepage der Deutsche Rentenversicherung finden Sie zahlreiche Dienstleistungen, die Sie nach Anmeldung mit der eID des Personalausweises online nutzen können:

  • Versicherungsverlauf
  • Renteninformation
  • Rentenauskunft (Altersrente oder Erwerbsminderung)
  • Lückenauskunft
  • Sozialversicherungsausweis anfordern
  • Adresse ändern
  • Bankverbindung ändern
  • Anträge stellen
  • ePostfach / elektronische Kommunikation

Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung nutzen

Direkte Beratung beim Rentenversicherungsträger

Eine Beratung zur Rente erhalten Sie ausschließlich, möglichst mit telefonsicher Terminabsprache, bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Nachstehend finden Sie einige Kontaktdaten:

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass des*der Antragstellers*in
  • Bankverbindung (für die bargeldlose Zahlung der Rente / IBAN-Nummer)
  • falls Kinder erzogen wurden: Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienstammbuch
  • ggf. Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • bei früherem Rentenbezug: Rentenbescheid (mit allen Anlagen), Unfallrenten, Verletztenrenten
  • sämtliche vorhandenen Versicherungsunterlagen, z. B. Versicherungsverlauf, Rentenauskunft
  • ggf. Unterlagen über Wehr-/Kriegsdienstzeiten
  • Nachweis über Schulbesuche nach dem 16. Lebensjahr
  • bei Bezug anderer Leistungen (z. B. aus der Unfallversicherung, Beamtenversorgung, Wohngeld, Arbeitslosengeld/-hilfe, Sozialhilfe): Aktenzeichen der zahlenden Stelle
  • bei ausländischen Zeiten die entsprechenden Nachweise
  • Krankenversicherungsverhältnis (Versichertenkarte)
  • Lehrzeiten: Zeugnisse, Lehrverträge, Gesellenbrief
  • persönliche Steueridentifikationsnummer

Bei Hinterbliebenenrenten außerdem:

  • Rentenbescheid des*der Verstorbenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag) eigene Versicherungsnummer des*der Hinterbliebenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
  • Sterbeurkunde
  • Familienstammbuch mit Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
  • bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der*des Waise/n (18-jährige Waisen zusätzlich Schulbescheinigung/Lehrvertrag, Bankverbindung, Einkommensnachweis z. B. Bafög)

Rechtsgrundlagen