Rentenanträge
Die Stadtverwaltung gibt nur Hilfestellung bei der Antragsstellung und leitet Anträge weiter. Es findet keine Rentenberatung statt!
Direkte Beratung nur bei der Rentenversicherung:
Eine Beratung zur Rente erhalten Sie ausschließlich - möglichst mit telefonsicher Terminabsprache - bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Nachstehend finden Sie einige Kontaktdaten:
- Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Gartenstraße 194, 48147 Münster
Telefon: 0251 238-0
Telefax: 0251 238-2960 - Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2, 10709 Berlin
Telefon: 030 865-0
Telefax: 030 865-27240 - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum
Telefon: 0234 304-0
Telefax: 0234 304-66050
Online-Auskunft:
Auf der Homepage der Deutsche Rentenversicherung finden Sie zahlreiche Dienstleistungen, die Sie nach Anmeldung mit der eID des Personalausweises online nutzen können:
- Versicherungsverlauf
- Renteninformation
- Rentenauskunft (Altersrente oder Erwerbsminderung)
- Lückenauskunft
- Sozialversicherungsausweis anfordern
- Adresse ändern
- Bankverbindung ändern
- Anträge stellen
- ePostfach / elektronische Kommunikation
Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung nutzen
Wohngeldstelle:
Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle helfen bei Bedarf bei der Antragstellung folgender Anträge:
- Anträgen für Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherungsträger
- Anträgen auf Kontenklärung
- Anträgen auf Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
- Anträgen auf Versichertenrente
Hier gestellte Anträge gelten als am gleichen Tag beim Rentenversicherungsträger eingegangen.
Eine Beratung findet nicht statt. Für Rentenberatungen wenden Sie sich an die Rentenversicherungen.
Hinweis: Anträge auf Altersrente sollten ca. drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.
Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass des*der Antragstellers*in
- Bankverbindung (für die bargeldlose Zahlung der Rente / IBAN-Nummer)
- falls Kinder erzogen wurden: Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienstammbuch
- ggf. Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- bei früherem Rentenbezug: Rentenbescheid (mit allen Anlagen), Unfallrenten, Verletztenrenten
- sämtliche vorhandenen Versicherungsunterlagen, z. B. Versicherungsverlauf, Rentenauskunft
- ggf. Unterlagen über Wehr-/Kriegsdienstzeiten
- Nachweis über Schulbesuche nach dem 16. Lebensjahr
- bei Bezug anderer Leistungen (z. B. aus der Unfallversicherung, Beamtenversorgung, Wohngeld, Arbeitslosengeld/-hilfe, Sozialhilfe): Aktenzeichen der zahlenden Stelle
- bei ausländischen Zeiten die entsprechenden Nachweise
- Krankenversicherungsverhältnis (Versichertenkarte)
- Lehrzeiten: Zeugnisse, Lehrverträge, Gesellenbrief
- persönliche Steueridentifikationsnummer
Bei Hinterbliebenenrenten außerdem:
- Rentenbescheid des*der Verstorbenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag) eigene Versicherungsnummer des*der Hinterbliebenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
- Sterbeurkunde
- Familienstammbuch mit Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
- bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der*des Waise/n (18-jährige Waisen zusätzlich Schulbescheinigung/Lehrvertrag, Bankverbindung, Einkommensnachweis z. B. Bafög)
Fristen
Hinweis: Anträge auf Altersrente sollten ca. drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.