Die Stadtverwaltung gibt nur Hilfestellung bei der Antragsstellung und leitet Anträge weiter. Es findet keine Rentenberatung statt!

 

Direkte Beratung nur bei der Rentenversicherung:

Eine Beratung zur Rente erhalten Sie ausschließlich - möglichst mit telefonsicher Terminabsprache - bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Nachstehend finden Sie einige Kontaktdaten:

 

Online-Auskunft:

Auf der Homepage der Deutsche Rentenversicherung finden Sie zahlreiche Dienstleistungen, die Sie nach Anmeldung mit der eID des Personalausweises online nutzen können:

  • Versicherungsverlauf
  • Renteninformation
  • Rentenauskunft (Altersrente oder Erwerbsminderung)
  • Lückenauskunft
  • Sozialversicherungsausweis anfordern
  • Adresse ändern
  • Bankverbindung ändern
  • Anträge stellen
  • ePostfach / elektronische Kommunikation

Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung nutzen

 

Wohngeldstelle:

Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle helfen bei Bedarf bei der Antragstellung folgender Anträge: 

  • Anträgen für Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherungsträger
  • Anträgen auf Kontenklärung
  • Anträgen auf Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten 
  • Anträgen auf Versichertenrente

Hier gestellte Anträge gelten als am gleichen Tag beim Rentenversicherungsträger eingegangen. 
Eine Beratung findet nicht statt. Für Rentenberatungen wenden Sie sich an die Rentenversicherungen. 

Hinweis: Anträge auf Altersrente sollten ca. drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass des*der Antragstellers*in
  • Bankverbindung (für die bargeldlose Zahlung der Rente / IBAN-Nummer)
  • falls Kinder erzogen wurden: Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienstammbuch
  • ggf. Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • bei früherem Rentenbezug: Rentenbescheid (mit allen Anlagen), Unfallrenten, Verletztenrenten
  • sämtliche vorhandenen Versicherungsunterlagen, z. B. Versicherungsverlauf, Rentenauskunft
  • ggf. Unterlagen über Wehr-/Kriegsdienstzeiten
  • Nachweis über Schulbesuche nach dem 16. Lebensjahr
  • bei Bezug anderer Leistungen (z. B. aus der Unfallversicherung, Beamtenversorgung, Wohngeld, Arbeitslosengeld/-hilfe, Sozialhilfe): Aktenzeichen der zahlenden Stelle
  • bei ausländischen Zeiten die entsprechenden Nachweise
  • Krankenversicherungsverhältnis (Versichertenkarte)
  • Lehrzeiten: Zeugnisse, Lehrverträge, Gesellenbrief
  • persönliche Steueridentifikationsnummer

Bei Hinterbliebenenrenten außerdem:

  • Rentenbescheid des*der Verstorbenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag) eigene Versicherungsnummer des*der Hinterbliebenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
  • Sterbeurkunde
  • Familienstammbuch mit Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
  • bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der*des Waise/n (18-jährige Waisen zusätzlich Schulbescheinigung/Lehrvertrag, Bankverbindung, Einkommensnachweis z. B. Bafög)

Fristen

Hinweis: Anträge auf Altersrente sollten ca. drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.

Rechtsgrundlagen