Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie auf Antrag einen vorläufigen Personalausweis. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen in der Regel direkt ausgestellt und ist für die Dauer von höchstens drei Monaten gültig.

Hinweise zum Foto

Fotos für Personalausweise und Reisepässe müssen ab dem 01.05.2025 per Gesetz digital über einen zertifizierten Cloud-Service beim Bürgerbüro eingereicht werden. Dies soll die Qualität der Bilder verbessern und ein Fälschungsrisiko verringern. 
Die Fotos müssen bei einem Fotodienstleister digital aufgenommen und von diesem verschlüsselt in eine sichere Cloud hochgeladen werden. Nach dem Hochladen wird ein Data-Matrix-Code generiert und als Ausdruck der abgelichteten Person übergeben. Diesen Ausdruck des Codes bringt die antragstellende Person mit ins Bürgerbüro. 
Übergangsfrist: Bürger*innen, die vor dem 01.05.2025 bei den Fotografen oder bei der dm Drogorie Fotos anfertigen lassen und nur das ausgedruckte Lichtbild ausgehändigt bekommen, können diese noch bis Ende Juli 2025 für die Ausweisbearbeitung nutzen, wenn der Termin erst dann stattfindet. 

Allgemeiner Hinweis:

Der vorläufige Personalausweis wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.

Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass, bei Verlust Geburts- oder Heiratsurkunde im Original
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bei Personen unter 16 Jahren: Mindestens ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragstellung gemeinsam mit dem Kind anwesend sein; Ausweisdokument beider Sorgeberechtigten; sofern ein Sorgeberechtigter sich vertreten lässt ist eine schriftliche Einverständniserklärung erforderlich

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 10 EUR