Allgemeine Aufstellerlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld- oder Warenspielgeräte) aufstellen will, braucht hierfür eine allgemeine Aufstellerlaubnis nach § 33c GewO.
Die Erlaubnis ist rechtzeitig vorher schriftlich zu beantragen.
Die Erlaubnis berechtigt zur Aufstellung von Spielgeräten im gesamten Bundesgebiet.
Hinweis:
Für jeden einzelnen Aufstellungsort (Gaststätte, Imbiss etc.) ist eine Geeignetheitsbestätigung erforderlich.
Unterlagen
- Antragsformular
- Führungszeugnis für Behörden (Beantragung beim zuständigen Meldeamt oder online beim Bundesamt für Justiz)
- Gewerbezentralregisterauszug für Behörden (Beantragung beim zuständigen Meldeamt oder online beim Bundesamt für Justiz)
- Bescheinigung des Finanzamts in Steuersachen
- ggfs. Handelsregisterauszug
Rechtsgrundlagen
Kosten
- 1.800 EUR