Für die Anmeldung einer neuen Wohnung ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Diese ist vom*von der Wohnungsgeber*in auszufüllen und der meldepflichtigen Person zur Anmeldung mitzugeben. Ebenso muss eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen (Abmeldung ins Ausland oder nach unbekannt).

Wohnungsgeberbestätigung

Für die Anmeldung einer neuen Wohnung ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Diese ist vom*von der Wohnungsgeber*in auszufüllen und der meldepflichtigen Person zur Anmeldung mitzugeben. Ebenso muss eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen (Abmeldung ins Ausland oder nach unbekannt).

Einzugsbestätigung, Auszugsbestätigung, Wohnungsgeberbescheinigung, Anmeldung https://serviceportal.telgte.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/943/show
Bürgerbüro
Baßfeld 4-6 48291 Telgte

Frau

Simone

Eschlbeck

Raum 019

02504 13-314
simone.eschlbeck@telgte.de

Herr

Jamie

Gilles

Raum 019

02504 13-244
jamie.gilles@telgte.de

Frau

Babette

Mietke

Raum 019

02504 13-218
babette.mietke@telgte.de

Frau

Marion

Plagemann

Raum 019

02504 13-224
marion.plagemann@telgte.de

Frau

Julia

Kröker

Raum 019

02504 13-243
julia.kroeker@telgte.de

Frau

Silke

Ledderer

Raum 019

02504 13-244
silke.ledderer@telgte.de