Gaststättenerlaubnis
Die endgültige Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, Ihre Gaststätte dauerhaft zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten.
Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragssteller*in die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen.
Der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte muss rechtzeitig vor Betriebsbeginn beantragt werden.
Zur Klärung detaillierter Fragen wird empfohlen, den Antrag persönlich abzugeben.
Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt oder online beim Bundesamt für Justiz )
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt oder online beim Bundesamt für Justiz)
- Bescheinigung in Steuersachen Ihres Finanzamtes
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Unterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz (GastG) (Die Unterrichtung erfolgt durch Vorträge, die von der Industrie- und Handelskammer veranstaltet werden.
- Lagepläne in zweifacher Ausfertigung
- Grundrisszeichnungen in zweifacher Ausfertigung
- Kopie des Pacht- oder Mietvertrages
Rechtsgrundlagen
Kosten
vorläufige Gaststättenerlaubnis:
- je nach Verwaltungsaufwand: 25 EUR - 250 EUR
endgültige Gaststättenerlaubnis:
- je nach Verwaltungsaufwand: 100 EUR - 1.200 EUR