Unterbringung geflüchteter Menschen
Die Stadt Telgte ist nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) verpflichtet, die durch das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg nach einem festgelegten Schlüssel. Dies dient der gerechten Zuweisung der geflüchteten Menschen auf alle Städte und Gemeinden des Landes.
Zur Unterbringung von geflüchteten Menschen sucht die Stadt Telgte Wohnungen. Sollten Sie eine Wohnung zu vermieten haben, melden Sie sich gerne.
Weiterführende Informationen
Amt/Fachbereich
Fachbereich 3 "Ordnung und Soziales"
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.