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In Nordrhein-Westfalen gilt die Bestattungspflicht für Verstorbene. Die Angehörigen des/der Verstorbenen haben die Bestattung zu veranlassen.

Die Formalitäten werden in der Regel durch ein Bestattungsunternehmen erledigt, welches die Hinterbliebenen auswählen. Die trauernden Hinterbliebenen werden von vielen Behördengängen entlastet und profitieren von der Erfahrung des Bestattungsunternehmens. Dazu bevollmächtigen die Hinterbliebenen ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl.

Auf dem Gebiet der Stadt Telgte können Bestattungen auf folgenden Friedhöfen stattfinden:

  • Friedhof in Telgte, Alter Warendorfer Weg
  • Friedhof in Telgte-Westbevern, Grevener Straße

Welche Bestattungs- und Grabarten angeboten werden, können Sie in der Friedhofssatzung nachlesen.

Die Termine für die Bestattung/Beisetzung vereinbart das Bestattungsunternehmen mit der städtischen Friedhofsverwaltung.