Beglaubigung von Unterschriften
Unterschriften und Handzeichen können beglaubigt werden, wenn das Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Die Unterschrift sollte grundsätzlich im Bürgerbüro geleistet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Anerkennung der Unterschrift. Dazu ist die Vorlage eines Vergleichsdokumentes, z.B. Personalausweis oder Reisepass, notwendig.
Ausnahme:
Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, können gemäß § 129 BGB nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen ist eine Beglaubigung von einem Notar erforderlich. Daher müssen sich die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros mit dem Inhalt des Schriftstückes, unter das die Unterschrift gesetzt werden soll, vertraut machen. Unterschriften unter Texte, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, dürfen daher nicht beglaubigt werden.
Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu leisten und anschließend amtlich zu beglaubigen ist (Hinweis: Unter der Unterschrift sollte ca. 7x7cm Platz für den Beglaubigungsstempel gelassen werden)
Rechtsgrundlagen
Kosten
- 2,50 EUR pro Unterschrift